Eine Frage zur Computerreparatur

MingyangTao
MingyangTao Member Beiträge: 9

Tinkerer

Ich habe mir am 20. Juli ein neues Nitro 5 Notebook gekauft. Gestern habe ich beim Einschalten zwei Knackgeräusche gehört, und dann konnte ich nicht mehr einschalten. Kann ich jetzt die Garantie bekommen? Ich bin in Dortmund, was muss ich tun, um meine Geräte reparieren zu lassen?

Antworten

  • Kno63
    Kno63 ACE Beiträge: 15,811 Trailblazer
    hier findest du die diversen Möglichkeiten, den Acer Support  zu kontaktieren. Am schnellsten geht es telefonisch:
    Du erhältst dann einen kostenlosen Paketaufkleber zum Ausdrucken und ein Formular und schickst das Gerät dann per Post nach Ahrensburg ins Service Center.
    Hinweis: Es  wäre unter Umständen sinnvoll, besser das Gerät beim Händler, bei dem du es gekauft hast, zu  reklamieren. Die schicken es dann zwar auch zu  Acer zur Reparatur, aber rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Gewährleistung und Garantie,



    In dem Zusammenhang auch der Hinweis: Sollte aus  irgendeinem Grund das Gerät nicht mehr repariert werden können, kannst du z.B. Geld nur vom Händler zurückfordern. Bei dem hast du es ja bezahlt. Bedeutet: Du hast die Wahl (bzw. musst selbst entscheiden), ob du  den Weg über Garantie (direkt zu Acer)  oder Gewährleistung (den Händler),  gehst.
    Gruß
    Jochen
    "There's more to the picture than meets the eye ..."
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    Bitte bei der hilfreichsten Antwort die Markierung als Lösung nicht vergessen; du hilfst damit anderen, die das selbe Problem haben!
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    Ich bin kein Acer Mitarbeiter!  :-)

  • MingyangTao
    MingyangTao Member Beiträge: 9

    Tinkerer

    Vielen Dank!Ich habe den Computer von Euronics gekauft. Das bedeutet, dass ich Euronics bitten und fordern kann, meine Geräte zu reparieren, oder?
  • Kno63
    Kno63 ACE Beiträge: 15,811 Trailblazer
    Du sagst/schreibst denen bei Euronics, daß dein noch nicht mal 4 Wochen altes Gerät jetzt kaputt ist, und daß das ohne Gewalteinwirkung deinerseits passiert ist. Dann müssen die sich um die Reparatur kümmern oder dir notfalls einen neuen Rechner des selben Modells besorgen.
    Achtung: Wenn dir selbst klar ist, daß der Fehler durch Gewalteinwirkung von dir entstanden ist, musst du die Reparatur (egal, ob Gewährleistung oder Garantie) selbst bezahlen. Aber in den ersten 6 Monaten nach Kauf des Geräts muß der Händler nachweisen, daß du den Defekt verursacht hast.



    Gruß
    Jochen



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