Könnte ich auch nur mit dem Lieferschein von MediaMarkt die Garantie verwenden?

MichaelHoffer
MichaelHoffer Member Beiträge: 1 New User
bearbeitet April 2023 in 2020 Archiv
Guten Tag liebe Acer-Community,

Ich habe vor einem Jahr auf der MediaMarkt-Website einen Acer Aspire A315-51-39US Laptop gekauft, und derzeit ist die Garantie noch verfügbar.

Da ich meinen Zahlschein nicht mehr finden kann, würde ich fragen, ob ich die Garantie mit einem Lieferschein verwenden kann?



Antworten

  • Kno63
    Kno63 ACE Beiträge: 15,816 Trailblazer
    bearbeitet August 2020
    MichaelHoffer schrieb:
    Guten Tag liebe Acer-Community,

    Ich habe vor einem Jahr auf der MediaMarkt-Website einen Acer Aspire A315-51-39US Laptop gekauft, und derzeit ist die Garantie noch verfügbar.

    Da ich meinen Zahlschein nicht mehr finden kann, würde ich fragen, ob ich die Garantie mit einem Lieferschein verwenden kann?




    ich bin überzeugt, daß das ohne Probleme so handelbar ist. Die Acer Community ist aber eine "User helfen Usern"  Community, in der Acer keinen direkten Support leistet.
    Insofern solltest du das direkt mit dem Acer Service abklären; den musst du ja so  oder so kontaktieren, um eine Reparatur in die Wege zu leiten,  kostenfreie Paketaufkleber zu erhalten, usw.:
    Gruß
    Jochen
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    Bitte bei der hilfreichsten Antwort die Markierung als Lösung nicht vergessen; du hilfst damit anderen, die das selbe Problem haben!
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  • ralppp
    ralppp ACE Beiträge: 4,777 Pathfinder
    Du könntest natürlich auch beim Media Markt nachhaken und um eine Kopie der Rechnung bitten.
    Normalerweise ist nur diese ein offizieller Nachweis bei Garantie Ansprüchen. Denn die hast du zunächst mal ausschließlich gegenüber deinem Händler!
    Das wird allerdings auch von Firma zu Firma unterschiedlich gehändelt - da ist man beim Ausstellen einer Rechnungswesenkopie auch auf ein Entgegenkommen des Händlers angewiesen.
    Ich würde es also vorsichtshalber auch noch beim Media Markt versuchen.

    Du hast natürlich trotzdem - wie von @Kno63 empfohlen - die Option, dich direkt an den Acer Support zu wenden.
  • Kno63
    Kno63 ACE Beiträge: 15,816 Trailblazer
    bearbeitet August 2020
    Ist, so wie es ralppp beschreibt, nicht ganz richtig.
    Der Händler/Verkäufer gibt überhaupt keine Garantie, sondern ist gesetzlich zu einer (normalerweise 2 jährigen) Gewährleistung verpflichtet.
    Die Garantie ist eine freiwillige Maßnahme des Herstellers (hier Acer).
    Ändert aber nichts an dem richtigen Hinweis von ralppp, daß der erste Ansprechpartner bei einem Defekt immer der Händler ist, bei dem du das Gerät gekauft hast. Dem hast du Geld bezahlt; deswegen ist der auch gesetzlich dazu verpflichtet, dafür gewisse Gegenleistungen erbringen zu müssen.
    Ist hier recht gut erklärt:




    Gruß
    Jochen
    Edit:  Ich persönlich würde grundsätzlich, bei einem Defekt eines Geräts innerhalb 6 Monaten nach dem Kauf, meine Rechte gegenüber dem Händler einfordern; weil in diesem Zeitraum der Händler nachweisen muß, daß der Fehler beim Kauf noch nicht vorhanden war. Nach 6 Monaten kehrt sich die Beweispflicht um und man ist als Kunde wesentlich schlechter dran, weil die Beweispflicht  dann auf die Kundenseite wechselt.
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  • ralppp
    ralppp ACE Beiträge: 4,777 Pathfinder
    Da hat meiner einer mal wieder die Begrifflichkeiten durcheinander gehauen - Danke Jochen für den korrekten Einwand!
  • Kno63
    Kno63 ACE Beiträge: 15,816 Trailblazer
    bearbeitet August 2020
    Nur nebenbei, falls das nicht verständlich rübergekommen ist: Daß Acer 2 Jahre Garantie für den Rechner anbietet, ist zwar freiwillig. Da Acer das aber tut (steht in den Garantiebedingungen), hast auch darauf einen rechtlichen Anspruch. Wie in dem Artikel beschrieben, hast du also sowohl beim Händler, als auch beim Hersteller Rechtsansprüche.
    Da der Media Markt bei einem Hardwaredefekt das Gerät auch bei Acer zur Reparatur einschicken wird, kann man sich durch das direkte Einschicken beim  Acer Service manchmal Zeit und Umwege sparen.
    Wenn die Fehlerquelle unklar ist, würde ich dagegen immer den Händler ansprechen, denn der ist im Zweifelsfall dafür zuständig, daß du dein Geld zurückerhältst oder das Gerät ausgetauscht wird.
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