Acer Garantie

Carsten-Acer_Retired
Carsten-Acer_Retired Member, Knowledge Author Beiträge: 684 Seasoned Specialist WiFi Icon
bearbeitet Februar 2019 in Mitgliederlounge

Da in letzter Zeit immer häufiger Fragen zur Garantie aufkamen, ist hier eine kleine Erklärung:

 

2. Ausschlüsse und Einschränkungen

Diese Garantie unterliegt folgenden Ausschlüssen und Einschränkungen

2.1 Ausschlüsse

Diese eingeschränkte Garantie erstreckt sich nicht auf:

2.1.1 Produkte, die nicht von oder für Acer hergestellt wurden oder die ursprünglich in einem Land außerhalb des Einzugsgebiets dieser

Garantie an einen Endabnehmer verkauft wurden.

2.1.2 Produkte, die durch folgende Handlungen beschädigt oder funktionsunfähig gemacht wurden:

2.1.2.1 zweckentfremdete Verwendung des Produkts, einschließlich aber nicht beschränkt auf Nichtbeachtung der mit dem System

gelieferten Benutzeranleitung oder anderer Missbrauch oder Vernachlässigung des Systems;

2.1.2.2 Veränderung des Systems, etwa durch Verwendung oder Einbau von Bestandteilen, die nicht von Acer hergestellt und/oder verkauft

wurden;

2.1.2.3 Service oder Reparatur durch unautorisierte Dritte, d.h. nicht von Acer oder Acer-Vertragswerkstätten;

2.1.2.4 unsachgemäßer Transport oder Verpackung bei Rücksendung des Systems an Acer oder eine Vertragswerkstätte; oder

2.1.2.5 unsachgemäße Installation von Produkten von Drittanbietern (z.B. Speicherkarten)

 

Zu Punkt:

2.1.1 Dies erklärt das Acer keine Garantie für Fremde Produkte übernimmt und das die Garantie ab dem Kaufdatum beim Händler gilt (und nicht ab dem Zeitpunkt wenn Ihr es von einem "Kumpel" abkauft).

 

2.1.2.1 Die Garantie greift also nicht wenn das Gerät Überhitzt weil es zu verdreckt war oder die Lüftungsschlitze Verstopft sind. Auch nicht wenn Flüssigkeiten drüber geschüttet werden und eben alles was zu einer nicht "Ordnungsgemäßer Handhabung" gehört.

 

2.1.2.2 Die Garantie gilt nicht mehr für das Gerät wenn man eine andere Grafikkarte oder HDD oder ähnliches einbaut und wegen dieser Komponente ein Schaden verursacht wird. Verboten dies zu tun ist es nicht, doch sollte es dadurch zu Schäden am Gerät kommen ist dementsprechend die Garantie erloschen. 

 

2.1.2.3 Wenn Ihr euer Gerät in einer Fremden Service / Reparatur Werkstatt überprüfen / Reparieren lasst, wodurch das Gerät komplett die Grätsche macht (oder noch mehr Defekt ist), übernimmt Acer dafür keine Garantie.

Auch wenn alles nach einer Reparatur durch euch oder Fremd-Firmen wieder funktionierte, aber dadurch ein Folgefehler erzeugt wurde (neues Netzteil eingebaut wurde und dadurch etwas vom Mainboard durchgebrannt ist), gibt es keine Garantie auf das (in diesem Fall) Mainboard und Netzteil, wenn dies durch Acer festgestellt wird.

 

2.1.2.4 Wenn Ihr das Gerät nicht ordentlich Verpackt und zbsp. ein Smartphone im Briefumschlag zu Acer sendet (wegen einem Defekten Speicherslot) und beim Transport das Display kaputt geht, unterliegt es nicht der Garantie (auch wenn der Versandt generell Versichert ist.

Denn dies ist eigen Verschulden, was nicht der Garantie unterliegt.

 

2.1.2.5 Wenn Ihr einen Stick nutzt der einen kurzen hat und dadurch zbsp. den USB Port grillt gibt es auch keine Garantie wenn das Problem beim Stick lag. Natürlich ist es hierbei schwer zu sagen ob der Fehler bei der Fremdhardware liegt oder ob der USB Port den Stick gegrillt hat.

 

Zusammengefasst kann ich also sagen:

1. Ihr dürft eine andere HDD, SSD, Arbeitsspeicher, Grafikkarte und vieles mehr einbauen oder Tauschen.

2. Ihr dürft das Gerät öffnen zum Reinigen.

3. Ihr dürft das Siegel für solche Aktionen brechen. Dies sollte aber nicht geschehen, wenn Ihr das Gerät gekauft habt und euch im Gerätemanager eine andere Hardware angezeigt wird als in den Spezifikationen steht (und Ihr dies noch klären lassen wollt).

4. Zu allen oberen Punkten sei gesagt das Ihr dabei Fachmännisch vorgehen solltet (Erden, nicht mit Tropfendem Eis in der Hand und vieles mehr ^^). Alles was Ihr dabei Beschädigt ist von der Garantie ausgenommen.

 

Eigentlich klar das Acer nicht Kostenfrei etwas Repariert was durch Unwissenheit oder Tollpatschigkeit beschädigt wurde. Dabei ist aber zu sagen das die Garantie dann nur für die Komponenten die in Mitleidenschaft gezogen wurden erlischt. Die Garantie auf den Rest des Gerätes bleibt bestehen.

  

Als Beispiel: Ihr Rutscht mit dem Schraubendreher ab und es ist ein Kratzer auf dem Gerät, so ist dieses Gehäuseteil nicht mehr in der Garantie, aber der Rest noch. Fällt das Gerät ins Wasser sind alle Komponenten betroffen und auf das gesamte Gerät besteht keine Garantie mehr.

  

Wichtig ist in allen Fällen die Technische Überprüfung bei Acer durchführen zu lassen um alles abzuklären und dabei hilft eine Detaillierte Beschreibung wie es zu dem Problem an euren Geräten gekommen ist.

 

Änderung:

Als Ergänzung sei hierzu natürlich zu erwähnen das sich diese Garantiebestimmungen auch ändern können und hier nur einen vereinfachten Überblick darstellen sollen.

Deswegen ist Oben auch das Original zu lesen und falls es Änderungen gibt werden wir diese hier Zeitnah ergänzen.

 

Viele Grüße aus Ahrensburg

 

Acer-Carsten

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